HAUSORDNUNG

Die Hausordnung der Rudolf Steiner-Schule Pötzleinsdorf dient der Sicherheit und dem Wohlergehen aller Personen im Hause. Sie soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit zur rechten Entfaltung der Schüler unterstützen.

Die Hausordnung betrifft das Schulgebäude inkl. Hort- und Essraum und das gesamte Schulgelände. (Der Kindergarten hat eine eigene Hausordnung).


I ALLGEMEINES VERHALTEN

Es ist eine Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben, dass alle einander freundlich und höflich begegnen und einander Hilfsbereitschaft und Respekt erweisen.


II SICHERHEIT

  1. Auf Stiegen, Gängen und in allen Schulräumen ist es notwendig, darauf zu achten, dass die Schüler weder sich selbst noch andere gefährden. Sie müssen daher den Weisungen der Lehrer sowie aller anderen Erwachsenen Folge leisten.

  2. Nur auf Anordnung und im Beisein eines Lehrers dürfen Schüler Fenster öffnen oder schließen und Lichtschalter betätigen. Heizkörper und Thermostate dürfen von Schülern nicht verstellt bzw. betätigt werden.

  3. Das Laufen in den Unterrichtsräumen, auf den Gängen und im Stiegenhaus ist untersagt.

  4. Alle Tätigkeiten, die die Sicherheit von Personen gefährden, sind untersagt (z.B. das Fahren auf dem Schulgelände mit Skooter, Skateboard, Inlineskates o.ä., das Bäumeklettern, das Überklettern des Parkzaunes, das Klettern auf die Mauern des Parkplatzes, das Ein- und Aussteigen bei Fenstern, wildes Raufen, Werfen mit gefährlichen Gegenständen, das Werfen von Bällen aller Art gegen die Hauswand sowie das Mitnehmen und Benützen von gefährlichen Objekten wie Messer, Softguns, Laserpointer).

 

III SAUBERKEIT UND ORDNUNG

  1. Alle Personen, die das Schulgebäude betreten und benützen, haben dafür Sorge zu tragen, dass Ordnung und Sauberkeit im Haus, Garten und im Hof erhalten bleiben.

  2. Zur Wiederherstellung der Sauberkeit ist prinzipiell jeder aufgerufen und dahingehenden Aufforderungen der Mitarbeiter an Schüler ist Folge zu leisten.



IV SCHULGEBÄUDE UND SCHULGELÄNDE

  1. Der Kindergartenteil des Schulgeländes darf von den Schülern nicht als Spielplatz, Aufenthaltsort oder Durchgang benützt werden.

  2. Das Parken auf dem Hof geschieht auf eigene Gefahr. Es wird ersucht, den Parkplatz für private Zwecke so wenig wie möglich zu benutzen, da dieser Platz den Schülern in den Pausen als Aufenthaltsort dient.

  3. Fahrräder müssen an den Fahrradständern abgestellt werden.

  4. Hunde dürfen nicht in das Schulgebäude mitgenommen werden. Auf dem Schulgelände dürfen sie nur an der Leine und mit Beißkorb geführt werden.

  5. Die Schule gilt als „handyfreie Zone“. D.h. es besteht ein Einschalt- und Verwendungsverbot in Schule und Schulgebäude.

  6. Gegenstände wie elektronische Spielzeuge und Mobiltelefone o.ä. dürfen nicht in der Schulzeit benützt werden. Ausgenommen ist die Verwendung des Mobiltelefons für von Lehrern genehmigte Unterrichtszwecke in der Oberstufe. Das Musikhören in den Pausen mittels elektronischer Übertragungsmittel ist nicht gestattet.

  7. Fotografieren und Filmen bei Theateraufführungen und Monatsfeiern u.a. ist nur nach vorheriger Rückfrage erlaubt.

  8. Es darf am Schulgelände nicht geraucht werden. Rauchpausen für über 18-Jährige sind nur in der großen Pause und in der Mittagspause gestattet.

  9. Auf dem Schulgelände, im Schulhaus, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ist den Schülern der Genuss alkoholischer Getränke oder anderer Rauschmittel nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.

V BETRETEN UND VERLASSEN DES SCHULGELÄNDES
  1. Ab 7.45 Uhr ist jeder Schüler, sobald er das Schulgelände betritt, unter Aufsicht der Lehrer.

  2. Nach Unterrichtsschluss ist das Verweilen am Schulgelände ohne Aufsicht nicht gestattet.

VI UMGEBUNG DES SCHULGELÄNDES

  1. Es ist uns ein Anliegen, ein gutes Verhältnis zu den Anrainern zu erhalten und ihnen mit Rücksicht zu begegnen. Auch muss auf Sauberkeit in der Schulumgebung geachtet werden.

  2. Die Geymüllergasse ist eine Wohnstraße und unterliegt der Straßenverkehrsordnung. Fußgänger, Skooter und Inlineskater o.ä. dürfen den Autoverkehr nicht behindern. Autos müssen im Schritttempo fahren. Im Interesse der Sicherheit erbitten wir eine besonders rücksichtsvolle Fahrweise.

VII KLEIDUNG DER SCHÜLER
  1. Die Schüler sollen in der Schule und bei Schulveranstaltungen den Anforderungen, der Witterung und Jahreszeit entsprechend gekleidet sein. Auffallendes Piercing, unnatürliche Haarfarbe und Haartrachten und extreme Kleidung können beanstandet werden.

  2. In den unteren Schulklassen ist das Tragen von Hausschuhen in Unterrichtsräumen üblich. Dies gilt auch für den Hortbereich.

VIII ERSATZLEISTUNG
  1. Für abgelegte Garderobe und Wertgegenstände kann die Schule keine Haftung übernehmen.

  2. Mutwillige Sachbeschädigung an Gebäude und Gelände, an Schulmobiliar, Lehrmitteln und Schuleigentum müssen repariert werden. Die Erziehungsberechtigten werden zur Ersatzleistung herangezogen.

  3. Entliehenes Schuleigentum muss zurückgegeben werden, sonst ist für den Ersatz aufzukommen.